Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz KWK) ist ein Bundesgesetz zur Förderung der Modernisierung und des Ausbaus besagter Kraft-Wärme-Kopplung.
Ziel dieses Gesetzes ist es, den Anteil der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in der BRD auf einen Anteil von 25% zu heben. Erreicht werden soll dies, durch Förderung des Neubaus und der Modernisierung von KWK-Anlagen.
Warum ist das so wichtig? Kurz gesagt, es geht hier um eine möglichst effiziente Nutzung der Energie diverser Brennstoffe.
Auf erneuerbare Energien alleine kann sich Deutschland nicht verlassen.
Normale Kraftwerke zur Stromerzeugung wandeln thermische Energie, die bei der Verbrennung fossiler Ressourcen wie Steinkohle oder Erdöl entsteht, in mechanische oder elektrische Energie um. Hierbei entsteht sehr viel Abwärme, welche dann normalerweise ungenutzt an die Umgebung abgegeben wird.
Was liegt also näher, als jene ohnehin schon wärmeerzeugenden Kraftwerke an die Produktion von Heizwärme zu koppeln. Dies ist das ganze Prinzip der Kopplung von Strom- (also Kraft) und Wärmeerzeugung.
Der Gesamtwirkungsgrad dieser Anlagen kann, wie bei modernen Blockheizkraftwerken, bis zu 90% erreichen.
In den Zeiten der knapper werdenden Rohstoffe und des drohendem Klimawandels können wir es uns nicht mehr leisten, auch nur ein Quantum Energie zu verschwenden.
Dies hat offensichtlich auch die Bundesregierung erkannt. Das KWK-Gesetz, welches in seiner ersten Form bereits im Jahre 2000 verabschiedet wurde, ist in seiner jetzigen Form sicherlich noch verbesserungswürdig, aber jene Verordnung, deren Details an anderer Stelle nachzulesen sind, ist es ein wichtiger Schritt zur Anpassung unserer Energieversorgung an die Herausforderungen des neuen Jahrtausends.