Ab dem ersten April 2012 werden die kleinen Blockheizkraftwerke wieder vom Staat gefördert - mit harten, dennoch fairen Fördervoraussetzungen.
Die neuerliche Meldung zur Wiedereinführung der staatlichen Fördermaßnahmen für die Mini-BHKWs nach ihrer Abschaffung im Jahr 2010 könnte es nicht besser deutlich machen: die Förderung von Erneuerbare Energien-Anlagen über Marktanreizprogramme könnte unstetiger nicht sein. Die an einer Anschaffung Interessierten scheinen sich nie sicher darüber sein zu können, ob es zum Zeitpunkt ihrer geplanten Anlage noch staatliche Förderungen gibt, das Geld schon wieder aus ist oder sich zumindest die Konditionen verschlechtert haben.
Im Fall der kleinen Blockheizkraftwerke für den gewerblichen und häuslichen Gebrauch aber gibt es für alle Interessierten gute Nachrichten: neben der Bereitschaft die Mini-BHKWs zu fördern ist auch wieder Geld da, um es auch wirklich in die Tat umzusetzen.
Wie das Bundesumweltministerium kürzlich veröffentlichte, wird das neue Mini-KWK-Förderprogramm auch mit einer neuen Förderrichtlinie versehen sein. Diese sieht eine Förderung für Blockheizkraftwerke nur bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW vor. Das alte, seinerzeit übrigens recht erfolgreiche, Programm förderte Anlagen mit bis zu 50 Kilowatt. Außerdem wird der gestaffelten Zuschuss-Förderung nur stattgegeben, wenn es sich um eine Installation in Bestandsbauten handelt. Die Staffelung sieht eine Unterstützung von 1.500 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignete Anlagen mit einer elektrischen Leistung von 1 kW (Mikro-BHKW) vor. Für Anlagen mit bis zu 19 kW Leistung erhalten die Investoren einen Zuschuss von 3.450 Euro.
Um die Bewilligung der Gelder zu erhalten, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Etwa darf der Gesamtjahresnutzungsgrad von mindestens 85 Prozent nicht unterschritten werden. Außerdem muss der Antragssteller dem Zuwendungsgeber (Bafa) über einen Zeitraum von sieben Jahren Betriebsdaten wie den jährlichen Brennstoffverbrauch übermitteln.